Rechtsprechung
BFH, 18.01.1963 - VI 228/61 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zur Frage, ob ein Einfamilienhaus Wohnzwecken dient, wenn einzelne Zimmer gelegentlich an Fremde zur Übernachtung vermietet werden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 76, 498
- DB 1963, 502
- BStBl III 1963, 183
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.02.1955 - IV 234/54 U
Steuervergünstigungen für Räume die Wohnzwecken dienen - Begriff des Wohnzweckes …
Auszug aus BFH, 18.01.1963 - VI 228/61 U
Dabei kommt es entgegen der Ansicht des Bf. bei der Beurteilung, ob ein Gebäude Wohnzwecken dient, nicht auf das "Gesamtbild" des Gebäudes an, sondern darauf, wie die Räume des Gebäudes in dem Veranlagungszeitraum tatsächlich genutzt worden sind (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 234/54 U vom 3. Februar 1955, BStBl 1955 III S. 89, Slg. Bd. 60 S. 230).
- BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung, …
Nicht erfüllt wird § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 hingegen durch die gelegentliche Überlassung einzelner Zimmer an Fremde (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1963 VI 228/61 U, BFHE 76, 498, BStBl III 1963, 183). - FG München, 16.04.2002 - 13 K 1141/98
Bemessungsgrundlage des selbständigen unbeweglichen Wirtschaftsguts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar